Die nachfolgenden
AGB sowie unsere Informationen
„Ein
offenes Wort zu Nepal“ regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen
und uns. Sie sind Ihnen somit erkenntlich gemacht worden und bilden die
rechtliche Basis Ihrer Buchung und Reise.
Die Reisebüro Georg Wenisch GmbH tritt als Vermittler aller
Landleistungen in Nepal (Rundreisen, Trekking, Unterkünfte, Transfers,
Inlandsflüge, Besichtigungen usw.) auf. Der Reiseveranstalter ist
jeweils unser nepalesischer Partner (lizensierte Agentur), der auf der
Reisebestätigung bzw. Rechnung als Leistungsträger angeführt ist. Für
Reisebausteine, Rundreisen und Individualreisen ist dies:
Prajesh Travels and
Tours p.ltd,
Jayabageswari 8, Kathmandu-Nepal.
Reiseveranstalter
für Flugpauschalreisen ab/bis Europa (sofern in der Detailbeschreibung
des Reiseprogramms nicht anders angegeben, z. Bsp. Reisen von
Kooperationspartnern) ist die „Reisebüro KUONI GmbH“, Kärntnerring 15,
1010 Wien, Österreich.
Urlaubsgarantie für Flugpauschalreisen:
Eine Reiseinsolvenzabsicherung erfolgt aufgrund der
Pauschalreiseverordnung (PRV). Die Reisebüro Kuoni GmbH ist
Veranstalter von Pauschalreisen im Sinne der PRV, eingetragen bei der
Gewerbebehörde mit GISA-Zahl: 23451063. Kundengeldabsicherung gemäß PRV
erfolgt mittels Bankgarantie bei Erste Bank 1010 Wien, Graben 21,
Höchstsumme: EUR 363.000,00. Nach Eintritt der in § 1 Abs. 3 der PRV
genannten Ereignisse sind vollständige Erstattungsanträge nachweislich
innerhalb von 8 Wochen bei sonstigem Anspruchsverlust beim Abwickler
einzubringen. Abwickler ist die AWP P&C S.A., Niederlassung für
Österreich, Pottendorfer Straße 23-25, A-1120 Wien, Notfallnummer Tel.:
+43 1 525 03 – 0.
Zahlungsbedingungen:
Bei Buchung (frühestens aber 11 Monate vor dem Ende der Reise) ist eine
Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist 20
Tage vor Reiseantritt fällig. Flugtickets: Diese sind gleich bei Buchung
(nach Ticketausstellung) zur Gänze Zug um Zug gegen Übergabe der
Flugtickets (E-Ticket-Dokumente) zahlbar. Hiervon ausgenommen sind
Inlandsflüge in Nepal, die Teil der Rundreise sind.
Die Zahlungen sind als Banküberweisung vorzunehmen.
Buchungsgebühr
für Buchungen von innerhalb der EU: EUR 15,- pro Person (für Familien
max. EUR 48,- gesamt).
Buchungsgebühr für Buchungen von außerhalb
der EU: EUR 20,- pro Person (für Familien max. EUR 58,- gesamt).
Es gelten die
„Allgemeinen Reisebedingungen“ (ARB) in letztgültiger Fassung, welche
nachfolgend im Detail angeführt sind.
Besonderer Hinweis:
Programmteile „Trekking“
entsprechen einer Reise mit „Expeditionscharakter“ mit besonderen
Risiken einer Bergwanderung. Gute Kondition, Gesundheit und
Trittsicherheit sowie eine adäquate Ausrüstung sind erforderlich. Der
Veranstalter haftet hierbei nicht für die Folgen, die sich im Zuge des
Eintrittes der Risiken ergeben, wenn dies außerhalb seines
Pflichtbereiches geschieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung des
Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der
Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und
Unternehmen sorgfältig auszuwählen. Programmänderungen sind
witterungsbedingt oder auch aus anderen dringenden Gründen möglich. Der
Wanderführer trifft im Hinblick auf die Sicherheit der Reiseteilnehmer
bzw. des gesamten Teams die für die Gruppe bestmögliche Entscheidung.
Eine „Such- und Bergungskostenversicherung“ mit geeigneten
Deckungssummen ist für jede unserer Touren zwingend vorgeschrieben. Bei
Buchung erhalten Sie ein entsprechendes Angebot.
Besondere
Stornobedingungen zu unseren Leistungen (abweichend von den ARB):
Bis 46 Tage vor der Abreise: | 35% Spesen | |
45.Tag bis 31.Tag vor Abreise: | 45% Spesen | |
30.Tag bis 22.Tag vor Abreise: | 55% Spesen | |
21.Tag bis 15.Tag vor Abreise: | 75% Spesen | |
14.Tag bis 3 Tage vor Abreise: | 95% Spesen | |
Innerhalb von 72 Stunden vor Abreise: | 100% Spesen |
Stornobedingungen zu den Flugtickets:
Die Stornobedingungen zu Flugkarten sind am Buchungsschein angeführt.
Zumeist müssen Flugtickets aufgrund der Bestimmungen der Fluglinien
sofort nach Buchung ausgestellt und zeitgleich bezahlt werden. Sofern
nicht anders angeführt, sind die Tickets danach nicht refundierbar, die
Stornospesen betragen 100% vom Ticketpreis. Umbuchungen sind, wenn laut
Tarifbestimmungen möglich, nur gegen Gebühr möglich.
Besondere Stornobedingungen gelten des Weiteren für Gipfelbesteigungen,
Exkursionen in abgelegenen Gebieten, Inlandsflüge, Nationalparkgebühren
und besondere Permits (zum Beispiel für Mustang, Dolpo, Tibet oder
Bhutan). Bei solchen Reisen können im Falle einer Stornierung
Rückerstattungen nur nach Absprache mit den Leistungsträgern erfolgen.
Höhere Stornospesen (als oben angegeben) bis zur Gänze des Reisepreises
sind möglich. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer
Stornoversicherung für den Krankheitsfall!
Allgemeine
Reisebedingungen:
Anpassung an die
Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das
Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001. Gemeinsam
beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für
Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1
GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministers für
wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die
Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (nunmehr § 6, gem. BGBl.
II Nr. 401/98).
Das Reisebüro kann
als Vermittler (Abschnitt A) und/oder als Veranstalter (Abschnitt B)
auftreten.
Der Vermittler
übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf
Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.)
zu bemühen.
Veranstalter ist das
Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem
Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne
touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und
dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung
stellt.
Ein Unternehmen, das
als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden,
wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. fakultativer Ausflug am
Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist.
Die nachstehenden
Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem üblicherweise
Reisebüros als Vermittler (Abschnitt A) oder als Veranstalter (Abschnitt
B) mit ihren Kunden/Reisenden (Anm.: im Sinne des KSchG) Verträge
abschließen.
Die besonderen
Bedingungen
- der vermittelten
Reiseveranstalter,
gehen vor.
Die nachstehenden
Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag),
den Kunden mit einem Vermittler schließen.
1. Buchung/Vertragsabschluss
Die Buchung kann
schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern-)mündliche Buchungen
sollten vom Reisebüro umgehend schriftlich bestätigt werden.
Reisebüros sollen
Buchungsscheine verwenden, die alle wesentlichen Angaben über die
Bestellung des Kunden unter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegende
Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt usw.) aufweisen.
Der Vermittler hat im
Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte
Leistung des Veranstalters entsprechend § 6 der Ausübungsvorschriften
für das Reisebürogewerbe auf die gegenständlichen ALLGEMEINEN
REISEBEDINGUNGEN hinzuweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen
nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor
Vertragsabschluss auszuhändigen.
Soweit Leistungen
ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter)
vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
Derjenige, der für
sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber
und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus
der Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom
Vertrag usw.).
Bei der Buchung kann
das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest-) Anzahlung
verlangen. Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen
(Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen der
Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen
Veranstalters oder Leistungsträgers beim Reisebüro fällig.
Reiseunternehmungen,
die Buchungen entgegennehmen, sind verpflichtet, dem Reisenden bei oder
unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Bestätigung über den
Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln.
2. Informationen und sonstige Nebenleistungen
2.1. Informationen
über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche
Vorschriften
Als bekannt wird
vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger
Reisepass erforderlich ist.
Das Reisebüro hat den
Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-,
Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf
Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese
in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im Übrigen ist der
Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach
Möglichkeit übernimmt das Reisebüro gegen Entgelt die Besorgung eines
allenfalls erforderlichen Visums.
Auf Anfrage erteilt
das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für
Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.
2.2. Informationen
über die Reiseleistung
Das Reisebüro ist
verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder
Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils
vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen
Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen.
3. Rechtsstellung und Haftung
Die Haftung des
Reisebüros erstreckt sich auf
- die sorgfältige
Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die
sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen;
Das Reisebüro haftet
nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten
Leistung.
Das Reiseunternehmen
hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut
(Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls
eines Versicherers unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben
nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten
Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so haftet es dem Kunden als
Veranstalter bzw. Leistungsträger.
4. Leistungsstörungen
Verletzt das
Reisebüro die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so
ist es dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens
verpflichtet, wenn es nicht beweist, dass ihm weder Vorsatz noch grobe
Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Für
Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist das Reisebüro
dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe
der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.
Urlaubsgarantie:
Mit Bezug auf §7 Abs.
1 der Reisebürosicherungsverordnung sowie für das Ergänzungsblatt zur
Reisebestätigung gemäß § 7 Abs. 6 RSV erlauben wir uns, folgendes
bekannt zu geben: Die Reisebüro Kuoni Ges.m.b.H. mit der
Eintragungsnummer 2012/0035 im Veranstalterverzeichnis des
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei
Pauschalreisen der Reisebüro
Kuoni Ges.m.b.H. unter
folgenden Voraussetzungen abgesichert: Die Anzahlung erfolgt frühestens
elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt maximal 20%
des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor
Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den
Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen
bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden. Anzahlungen bzw.
Restzahlungen sind nur in dem Umfang abgesichert, in dem der
Reiseveranstalter zu deren Entgegennahme berechtigt ist. Die
Absicherungssumme wird vorrangig zur Befriedigung von vorschriftsmäßig
entgegengenommen Zahlungen verwendet.
Versicherer und
Abwickler: AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich, Hietzinger Kai
101-105, 1130 Wien, e-mail: vertragsverwaltung(at)assistance.at, Tel.
+43 1 525 03 6853. Wir nehmen an keiner Versicherungsgemeinschaft teil
und haben daher eine Bankgarantie bei der Erste Bank abgeschlossen. Die
Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust
innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer allfälligen Insolvenz beim
Abwickler vorzunehmen.
Die nachstehenden
Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages - in der Folge Reisevertrag
genannt -, den Buchende mit einem Veranstalter entweder direkt oder
unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen. Für den Fall des
Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten
sinngemäß.
Der Veranstalter
anerkennt grundsätzlich die gegenständlichen ALLGEMEINEN
REISEBEDINGUNGEN, Abweichungen sind in allen seinen detaillierten
Werbeunterlagen gemäß § 6 der Ausübungsvorschriften ersichtlich gemacht.
1. Buchung/Vertragsabschluss
Der Reisevertrag
kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande, wenn
Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis,
Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten
für den Kunden.
2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
Ein Wechsel in der
Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle
Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen.
2.1. Abtretung des
Anspruchs auf Reiseleistung
Die Verpflichtungen
des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder
einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In
diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten.
2.2. Übertragung der
Reiseveranstaltung
Ist der Kunde
gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das
Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung
ist dem Veranstalter entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen
einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der
Reiseveranstalter kann eine konkrete Frist vorweg bekanntgeben. Der
Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt
sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen
Mehrkosten zu ungeteilter Hand.
3. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen
Über die auch den
Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über
Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche
Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise
über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die
Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog
bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind
Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, daß bei der Buchung
anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen,
derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.
4. Reisen mit besonderen Risken
Bei Reisen mit
besonderen Risken (z.B. Expeditionscharakter) haftet der Veranstalter
nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken
ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht.
Unberührt bleibt die
Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten
und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten
Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.
5. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen
5.1. Gewährleistung
Der Kunde hat bei
nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch.
Der Kunde erklärt
sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines
Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine
mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert.
Abhilfe kann in der
Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder
höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des
Kunden findet, erbracht wird.
5.2. Schadenersatz
Verletzen der
Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem
Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum
Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
Soweit der
Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen
hat, haftet er - ausgenommen in Fällen eines Personenschadens - nur,
wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe
Fahrlässigkeit treffen.
Außer bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für
Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat
diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen.
Es wird daher dem
Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen.
Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu
verwahren.
5.3. Mitteilung von
Mängeln
Der Kunde hat jeden
Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt,
unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters mitzuteilen. Dies
setzt voraus, dass ihm ein solcher bekanntgegeben wurde und dieser an
Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung
dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen
Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als
Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen
Schadenersatzansprüche schmälern. Der Veranstalter muss den Kunden aber
schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese
Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde gleichzeitig
darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung
seine Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als
Mitverschulden angerechnet werden kann.
Gegebenenfalls
empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten
entweder den jeweiligen Leistungsträger (z. B. Hotel, Fluggesellschaft)
oder direkt den Veranstalter über Mängel zu informieren und Abhilfe zu
verlangen.
5.4.
Haftungsrechtliche Sondergesetze
Der Veranstalter
haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und
seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und
Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.
6. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen
Um die Geltendmachung
von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die
Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche
Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern.
Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb von 6 Monaten geltend
gemacht werden. Für Buchungen ab dem 1. Jänner 2002 gilt gegenüber
Verbrauchern eine Frist von zwei Jahren.
Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren.
Es empfiehlt sich im
Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der
Reise direkt beim Veranstalter oder im Wege des vermittelnden Reisebüros
geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit
Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.
7. Rücktritt vom Vertrag
7.1. Rücktritt des
Kunden vor Antritt der Reise
a) Rücktritt ohne
Stornogebühr
Abgesehen von den
gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der
Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der
Leistung eintretenden Fällen zurücktreten:
Wenn wesentliche
Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich
geändert werden.
In jedem Fall ist die
Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der
Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene
Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine
derartige Vertragsänderung.
Der Veranstalter ist
verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros
dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei
über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu
akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat
sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben.
Sofern den
Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt
berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber
zum Schadenersatz verpflichtet.
b) Anspruch auf
Ersatzleistung
Der Kunde kann, wenn
er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und
bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an
Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die
Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen,
sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.
Neben dem Anspruch
auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz
wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 7.2.
zum Tragen kommen.
c) Rücktritt mit
Stornogebühr
Die Stornogebühr
steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich
bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der
jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der
Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.
Der Kunde ist in
allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer
Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der
Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt
werden.
Je nach Reiseart
ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:
1. Sonderflüge
(Charter), Gruppen-IT (Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr),
Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten)
bis 30. Tag vor
Reiseantritt.................................................................10%
des Reisepreises.
2. Einzel-IT
(individuelle Pauschalreisen im Linienverkehr), Bahngesellschaftsreisen
(ausgenommen Sonderzüge)
bis 30. Tag vor
Reiseantritt.................................................................10%
des Reisepreises.
Für Hotelunterkünfte,
Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und
Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese
sind im Detailprogramm anzuführen.
Rücktrittserklärung
Beim Rücktritt vom
Vertrag ist zu beachten:
Der Kunde
(Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht
wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung
empfiehlt es sich, dies
- mittels
eingeschriebenen Briefes oder
zu tun.
Wir sind berechtigt
für jeden Fall der nachträglichen Änderung einer Buchung (z.B.
Umbuchung, Stornierung, Rückerstattung, Namensänderung etc.) eine
Bearbeitungsgebühr wie folgt zu erheben:
1.
Pauschalreisen:......€ 25,- pro Person
Diese Gebühr
beinhaltet nicht etwaige Kosten, die zugleich vom jeweiligen
Leistungserbringer für den Änderungswunsch erhoben werden.
Im Falle einer von
Ihnen verschuldeten fehlgeschlagenen Kreditkartenbuchung wird seitens
der Reisebüro Kuoni Ges.m.b.H., sofern es zu einer Buchung mit derselben
oder einer anderen Kreditkarte oder einem anderen Zahlungsmittel kommt,
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro für den dadurch verursachten
Mehraufwand berechnet.
d) No-show
No-show liegt vor,
wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen
mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen
Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist
weiters klargestellt, daß der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht
mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er bei Reisearten laut lit.
c 1. (Sonderflüge, usw.) 85 Prozent, bei den Reisearten laut lit. c 2.
(Einzel-IT, usw.) 45 Prozent des Reisepreises zu bezahlen.
Im Falle der
Unangemessenheit der obgenannten Sätze können diese vom Gericht im
Einzelfall gemäßigt werden.
7.2. Rücktritt des
Veranstalters vor Antritt der Reise
a) Der Veranstalter
wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung
von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und
dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der
Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich
mitgeteilt wurde:
- bis zum 20. Tag vor
Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,
- bis zum 7. Tag vor
Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen,
- bis 48 Stunden vor
Reiseantritt bei Tagesfahrten.
Trifft den
Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über
die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde
Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr
pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden
Schadens wird nicht ausgeschlossen.
b) Die Stornierung
erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und
unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere
Gewalt beruft, keinen Einfluß hat und deren Folgen trotz Anwendung der
gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt
jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks,
Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.
c) In den Fällen a)
und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht
gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht im zu.
7.3. Rücktritt des
Veranstalters nach Antritt der Reise
Der Veranstalter wird
von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer
Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches
Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört.
In diesem Fall ist
der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber
zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
8. Änderungen des Vertrages
8.1. Preisänderungen
Der Veranstalter
behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen,
die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der
Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluß liegt.
Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten
- etwa der Treibstoffkosten - der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie
Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und
entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende
Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse.
Bei einer
Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden
weiterzugeben.
Innerhalb der
Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn
die Gründe hierfür bei der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und am
Buchungsschein vermerkt wurden.
Ab dem 20. Tag vor
dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung.
Eine Preisänderung
ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten
Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises
vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände
unverzüglich zu erklären.
Bei Änderungen des
Reisepreises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom
Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 7.1.a.).
8.2.
Leistungsänderungen nach Antritt der Reise
- Bei Änderungen, die
der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in
Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind.
- Ergibt sich nach
der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten
Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat
der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu
treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann.
Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom
Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter
ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige
Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an
einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im Übrigen ist
der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter
Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten
nach Kräften Hilfe zu leisten.
9. Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die
Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden
an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn,
der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die
durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen
zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen,
ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.
10. Allgemeines
Die unter B
angeführten Abschnitte 7.1. lit. c, vormals lit.b (Rücktritt), 7.1. lit
d, vormals lit. c (No-show) sowie 8.1. (Preisänderungen) sind als
unverbindliche Verbandsempfehlung unter 1 Kt 718/91-3 und sind nunmehr
als solche unter 25 Kt 793/96-3 im Kartellregister eingetragen.
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass in den Übersichtsseiten Sujetbilder gezeigt
werden, die nicht das Hotel darstellen.
Es gelten die
allgemeinen Reisebedingungen der Kammer der gewerblichen Wirtschaft
Sektion Fremdenverkehr, Abteilung Reisebüros in der letztgültigen
Fassung. Preis- und Programmänderungen vorbehalten. Alle Preisangaben
sind in Euro und gelten pro Person. Druckfehler vorbehalten. Die
Reisebüro Kuoni GmbH ist Veranstalter von Pauschalreisen im Sinne der
RSV und unter der Nummer 1998/0272 in das Veranstalterverzeichnis des
BMWA eingetragen. Versicherer und Abwickler: Mondial Assistance
Reiseversicherungen (Polizzennummer I 188), 1120 Wien, Pottendorfer
Strasse 25-27. Kundengeldabsicherung gemäß RSV mittels Bankgarantie bei
Erste Bank.